Kinderschutzmaßnahmen im FWV Vorwärts Hamburg e.V.


Der FWV Vorwärts Hamburg e.V. hat in Zusammenarbeit mit der Hamburger Sportjugend folgenden Maßnahmenkatalog erarbeitet, um dauerhaft einen bewussten und sensiblen Umgang mit  dem Thema „sexualisierte Gewalt“ im Verein zu implementieren. Dadurch soll ein bestmöglicher Schutz, besonders für Kinder und Jugendliche gewährleistet werden.

  1. Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse bei qualifizierten Kontakten zur Kindern und Jugendlichen. Die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis wird durch
    den BGB Vorstand vorgenommen und dokumentiert.

    o von allen hauptamtlichen Personen im Kinder-und Jugendbereich.

    o von allen ehren- und nebenamtlichen Personen mit qualifiziertem Kontakt im Kinder-und Jugendbereich.

    o von allen ehren- und nebenamtlichen Personen mit Verantwortung für die Durchführung von mehrtägigen Maßnahmen mit Übernachtung im Kinder-und
    Jugendbereich.

    o Die Jugendabteilungen der Mitgliedsvereine/-verbände des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) beschäftigen keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII verurteilt worden sind.

  2. Es gibt eine Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt (PSG).
    Diese Person ist nachweislich geschult im Umgang mit diesem Thema. Der Kontakt ist auf der Vereinshomepage und den Vereinsaushängen veröffentlicht.
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  3. Alle Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, haben den Ehrenkodex unterschrieben, der dem Vorstand vorliegt:
    www.hamburger-sportjugend.de/sonstiges/downloads/category/7-projekte?download=978:ehrenkodex-hsj-stand-mai-21
  4. Mit Hilfe einer Risikoanalyse wird geprüft, ob Strukturen im Verein bestehen, die sexualisierte Gewalt begünstigen oder ermöglichen. Die gewonnenen Erkenntnisse können dann die Grundlage für die Entwicklung und Anpassung von Schutzkonzepten und für Veränderungen im Verein sein.

  5. Interventionsleitfaden Prävention sexualisierter Gewalt
    Vorgehen bei Verdachtsfällen:
    Zur Meldung von Verdachtsfällen hat der Verein eine ausgebildete PSGAnsprechperson benannt. Ggf. werden gemeldete Sachverhalte an die hauptamtliche PSG-Ansprechperson der
    HSJ weitergegeben. In anderen Angelegenheiten melden sich Betroffene, ihre Erziehungsberechtigten oder Trainierende, Betreuende oder Eltern aus den Sportgruppen bei der PSG-Ansprechperson des FWV Vorwärts selber. Grundsätzlich nimmt die PSG-Ansprechperson die Sachverhalte entgegen und berät die betroffenen Personen. Regelmäßig findet  diesbezüglich kollegiale Beratung zwischen der PSG-Ansprechperson des Vereins und den Mitarbeiter*innen der Fachberatungsstelle für sexualisierte Gewalt, Zündfunke e.V., statt. Betroffene Personen werden aktiv auf Zündfunke e.V. und andere Fachberatungsstellen hingewiesen.
    Wenn sinnvoll und nötig, laden Zündfunke e.V. und HSJ betroffene Vertreter*innen vom Verein zu einem sogenannten „Runden Tisch“ ein, um gemeinsam einen Gesamtblick auf den Vorfall zu erlangen. Ggf. erfolgt auch eine Begleitung von Elternabenden beim Verein durch Zündfunke e.V. und/oder die HSJ. In Sachverhalten, bei denen ein polizeiliches und oder staatsanwaltliches Aktenzeichen gegen eine beschuldigte Person im Handlungsfeld des organisierten Sports vorliegt, unternimmt die HSJ proaktiv Maßnahmen. In diesem Kontext verlangt die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII (Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII) die beschuldigte Person „[...] von Kontakten mit Minderjährigen ausschließen; sofern dies nicht zu gewährleisten ist, ist die beschuldige Person für die Zeit des Ermittlungs- und Klagverfahrens gänzlich aus dem Verein  auszuschließen.“ Dies dient ebenfalls dem Schutz der beschuldigten Person und zwar so lange bis ein Verfahren eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch bzw. einem Schuldspruch gekommen ist. Bei einem Eintrag ins erweiterte Führungszeugnis hinsichtlich Sexualstraftaten gemäß der Vereinbarung § 72 a SGB VIII gilt der Ausschluss von Tätigkeiten im Kinder- und  ugendbereich der Sportabteilungen der HSBMitgliedsorganisationen.
    Der BGB Vereinsvorstand wird bei bedeutenden Vorfällen einbezogen und wird regelmäßig informiert.

    2. Sofortmaßnahmen
    Besteht für anvertraute Kinder und Jugendliche im Vereinssport Gefahr im Verzug sind Sofortmaßnahmen einzuleiten. Die betroffene Person und die beschuldigte Person müssen in  einem solchen Fall umgehend voneinander getrennt werden.
    Verantwortliche der betroffenen Institution sind zeitnah zu informieren und über den Vorfall und die Dringlichkeit aufzuklären.

    3. Einschaltung von Dritten
    Die Einschaltung der Polizei obliegt in erster Linie den Betroffenen bzw. ihren Erziehungsberechtigten. Der Verein wendet sich beratend an die HSJ. In Sonderfällen behält sich der FWV  Vorwärts eine Meldung beim Landeskriminalamt 42 vor, auch wenn sich kein*e Betroffene*r gemeldet hat, aber es ernstzunehmende Auffälligkeiten gibt, die auf sexualisierte Gewalt hindeuten (u.a. auffällige Täter*innen-Strategien, wiederholte Grenzverletzungen gegenüber eines*einer anvertrauten Sportler*in, widersetzen gegen Auflagen des Vereins/ Verbandes). Die Ansprache des Jugendamtes kann eine sinnvolle Option sein. Grundsätzlich werden die Fachverbände einbezogen in deren Sportart es zu grenzverletzendem Verhalten  oder Übergriffen kam. Dies ist ganz besonders wichtig im Fällen von Bagatellisierung.

    4. Datenschutz
    Die Daten von Betroffenen und Beschuldigten werden verbandsintern vertraulich behandelt und zur Gefahrenansprache und –abwehr anonymisiert mit Ansprechpartner*innen von betroffenen Sportorganisationen, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie dem Kooperationspartner Zündfunke e.V. ausgetauscht.

    5. Aufarbeitung
    Im Sinne der Broschüre „Rechte und Pflichten: Aufarbeitungsprozesse in Institutionen“ der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs fördert die HSJ Aufarbeitungsprozesse in ihrer Organisation und ihren Mitgliedsorganisationen. Eine Begleitung des Prozesses durch die HSJ wird auf Wunsch ermöglicht.

    Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V. (HSJ)
    Schäferkampsallee 1
    20357 Hamburg
    www.hamburger-sportjugend.de

    6. Rehabilitation
    Ziel der Rehabilitation ist die vollständige Wiederherstellung der beruflichen Reputation einer fälschlich beschuldigten Person, die unter Verdacht stand. Die Herausforderung besteht  darin, den Verdacht vollständig auszuräumen und das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und den involvierten Personenkreisen (z.B. Kolleg*innen, Mannschaft,  Vorstand, Eltern) wiederherzustellen. Im Falle der Rehabilitation werden alle Stellen über diesen Umstand informiert, die Kenntnis vom Verdachtsfall erlangt haben. Die Zuständigkeit hierfür obliegt der Leitung des Vereins. Alle Personen und Dienststellen, die vorab im Zuge der Interventionsmaßnahmen informiert wurden, sind über die Aufklärung des unbegründeten Verdachts zu informieren.

    Die zuvor beschuldigte Person kann Wünsche für weitere Maßnahmen zur Rehabilitation äußern. Externe Unterstützung, beispielsweise durch Beratungsstellen oder Supervision, kann  hinzugezogen werden.

    Zusätzlich bietet stellt der FWV Vorwärts „Gesprächsstützen im Erstkontakt mit Betroffenen sexualisierter Gewalt“ herausgegeben von der Hamburger Sportjugend zur Verfügung:
    www.hamburger-sportjugend.de/images/Gesprchssttzen_fr_Erstkontakt_-_PSG.pdf
  6. Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt
    Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des FWV Vorwärts Hamburg e.V. halten sich, bei allen internen Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, verbindlich an  diesen Verhaltensleitfaden, herausgegeben von der Hamburger Sportjugend:
    www.hamburger-sportjugend.de/sonstiges/downloads/category/7-projekte?download=979:dokument-hsj-verhaltensregeln
  7. FWV Vorwärts -Beschwerdemanagement Prävention sexualisierter Gewalt

    Der FWV Vorwärts benennt eine PSG-Ansprechperson, die für Fragen zum Themenfeld sexualisierter Gewalt im Sport als Anlaufstelle dienen. Die Veröffentlichung der Kontaktdaten  sind auf ihrer Website und in Öffentlichkeitsmaterialien des Handlungsfeldes Prävention sexualisierter Gewalt sichergestellt. Interessierte und Betroffene können Kontakt telefonisch,  schriftlich oder im persönlichen Gespräch aufnehmen.
    Die Kooperation mit der Fachberatungsstelle Zündfunke e.V. sichert darüber hinaus eine Anlaufstelle außerhalb des organisierten Sports ab. Die Fachberatungsstelle Zündfunke e.V. und die Anlaufstelle der HSJ arbeiten Hand in Hand und in Absprache mit dem FWV Vorwärts bzw. den Betroffenen, um einen Vorfall aufzuarbeiten. Bei allen Veranstaltungen des FWV  Vorwärts, in den eigenen Strukturen und auf dem Freizeitgelände in Hamburg Overwerder wird mit Funktionsträger*innen, Teilnehmenden und Nutzer*innen eine Feedbackkultur  gepflegt, die es ermöglicht Hinweise zu geben, wenn Menschen sich unwohl fühlen oder es zu Grenzverletzungen oder Übergriffen gekommen ist.
    Alle Haupt-, Ehren- und Nebenamtlichen des FWV Vorwärts verpflichten sich zu einer Kultur des Hinschauens, nehmen Hinweise ernst und gehen diesen entsprechend des Handlungsleitfadens Intervention nach. Sie beziehen ggf. die PSG-Ansprechperson mit ein.
    Geeignete Maßnahmen in Verdachtsfällen oder bei konkret benannten Vorfällen erfolgen auf dieser Grundlage abgestimmt.

    Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt wurde von der Jugendvollversammlung am 18.06.2022 in die Jugendordnung aufgenommen und am 25.06.2022 von der Mitgliederversammlung bestätigt.

    „Absatz 1:
    Der FWV Vorwärts Hamburg verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist“

    Desweitern verweist der FWV Vorwärts auf die folgende Vereinbarung, die der Verein befolgt:

    In der Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII ( Punkt 4 c) zwischen der Sozialbehörde und der Hamburger Sportjugend (HSJ) ist geregelt, daß:

    "[…] sollten gegen Hauptamtliche,  Freiwilligendienstleistende und Neben- und Ehrenamtliche polizeiliche Ermittlungs- oder staatsanwaltliche Klageverfahren gemäß § 72 a Abs. 1 SGB VIII anhängig sein, […]

    ,muß das HSB-Mitglied beschuldigte Personen von Kontakten mit Minderjährigen ausschließen können;

    sofern dies nicht zu gewährleisten ist,

    müssen beschuldigte Personen für die Zeit des Ermittlungs- und Klagverfahrens gänzlich aus der Organisation ausgeschlossen werden können.

    Sofern HSB-Mitglieder gegen diese Regelungen verstoßen, kann die HSJ diesen HSB-Mitgliedern Fördermittel vorenthalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

    Hamburg, März 2023
    Der Vorstand